Wärmeplanung für die Stadt Weiden
Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 21.11.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative den Klimaschutz vor Ort.
Die Richtlinie bietet strategisch-konzeptionelle Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen, Machbarkeitsstudien sowie die Einstellung von Fachpersonal in Verwaltungen. Darüber hinaus werden Fördermittel für investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Beleuchtung, Abfall und Abwasser sowie Mobilität gewährt.
Im Rahmen dieses Förderprogramms wird ab dem 1.11.2022 auch die Erstellung kommunaler Wärmepläne unter verbesserten Förderkonditionen bezuschusst.
Wärmepläne liefern dabei die Grundlage für die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung. Derartige Pläne werden von Versorgern genutzt, um zukünftige Infrastrukturplanungen daraus abzuleiten. Gerade in der jetzigen energiepolitischen Situation ist es für die Stadt Weiden wichtiger denn je, die richtigen Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen.
Laut Bundesministerium gelten im Zeitraum bis zum 31.12.2023 erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen.
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt daher folgendes:
a) Die Verwaltung informiert unter Einbeziehung lokaler Versorgungsunternehmen über den Bedarf einer kommunalen Wärmeplanung der Stadt Weiden.
b) Die Kosten sowie die im Antrag genannten Förderkonditionen für eine kommunale Wärmeplanung sind zu ermitteln.
Zur näheren Begründung spricht Roland Richter.