Überprüfung der Stellplatzsatzung
Antrag zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 11. September 2019
Überprüfung der Stellplatzsatzung und sofortige Anpassung beim geförderten Wohnungsbau
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Bayern besteht seit einigen Jahren keine einheitliche Stellplatzpflicht mehr, stattdessen können die Kommunen eigene Satzungen erlassen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Hiervon hat auch die Stadt Weiden Gebrauch gemacht. Seitdem kam wiederholt Kritik auf, dass der städtische Stellplatzschlüssel für Wohngebäude zu hoch sei und das Bauen unnötig verteuern würde. Vor dem Hintergrund, dass Grundstückspreise, Bau- und Nebenkosten laufend steigen und dass gleichzeitig bezahlbarer Wohnraum knapp ist, sollte die Stadt sich dieser Kritik stellen und die Inhalte ergebnisoffen überprüfen.
Anzumerken ist aber auch, dass die Stellplatzsatzung in § 3 Abs. 5 eine Regelung enthält, wonach die Zahl der notwendigen Stellplätze auch verringert werden kann, wenn auf Grund besonderer objektiv belegbarer Umstände für die jeweilige Nutzung zu erwarten steht, dass das Ergebnis im Missverhältnis zum Bedarf steht. Es liegt also auch an den Bauherren, hier ihre Gründe für einen niedrigeren Stellplatzschlüssel darzulegen.
Um den Bau geförderter Wohnungen anzuregen, hat der Stadtrat zwischenzeitlich die Stellplatzsatzung geändert und es wird ein Abschlag von 20 % gewährt, wenn es um Vorhaben des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus für die Einkommensklassen I-II geht, von dieser Vergünstigung ausgenommen ist allerdings momentan die Einkommensklasse III. Diese Unterscheidung sollte unverzüglich fallen, um den geförderten Wohnungsbau weiter zu erleichtern.
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt daher Folgendes:
1. Die Verwaltung berichtet über ihre Erfahrungen mit dem städtischen Stellplatzschlüssel im Bereich Wohngebäude (Evaluation).
2. Die Verwaltung berichtet inwieweit von § 3 Abs. 5 der Stellplatzsatzung (Reduzierung der Zahl der notwendigen Stellplätze) in der Praxis Gebrauch gemacht worden ist.
3. Es wird beantragt, die Reduzierungsklausel um 20 % im sozial geförderten Wohnungsbau auch auf die Einkommensklasse III auszudehnen und die Stellplatzsatzung entsprechend zu ändern.
Zur weiteren Begründung spricht Stadträtin Hildegard Ziegler.