KOMMUNALER FINANZAUSGLEICH

Antrag zum Finanzausschuss vom 26. Februar 2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich 2019 bringen wesentliche Änderungen für die kreisfreien Kommunen mit sich. So läuft zum Beispiel die erhöhte Gewerbesteuerumlage „Fonds Deutsche Einheit“ schon 2019 aus, 2020 ist mit einem weiteren Entlastungseffekt zu rechnen, wenn die Gewerbesteuerumlage um 29 Prozentpunkte (Solidarpaktumlage) abgesenkt wird. Zudem erhöhen sich die Mittel für Schlüsselzuweisungen um 6,6 Prozent.

Da viele bayerische Kommunen einen hohen Investitionsbedarf im Bereich Schulen und Kitas haben, werden auch die Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG für Schulen und Kindertageseinrichtungen um 50 Millionen (entspricht 10 %) angehoben. Durch die Anhebung der Finanzzuweisungen nach Art. 7 Bay FAG für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erhöht sich außerdem der Pro-Kopf-Zuschuss bei den kreisfreien Städten von 35,70 auf 36,84 Euro je Einwohner.

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt daher einen Bericht der Verwaltung, in dem die Auswirkungen des Finanzausgleichs 2019 auf die Stadt Weiden bzw. auf den städtischen Haushalt dargelegt werden. Insbesondere die Absenkung der Gewerbesteuerumlage soll auf Basis des aktuellen Haushaltsansatzes für die Jahre 2019 und 2020 berechnet werden.

Darüber hinaus ist darzulegen, wie sich die Schlüsselzuweisungen durch die Beschlüsse des kommunalen Finanzausgleichs verändern bzw. wie sich der erhöhte Ansatz nach Art. 7 BayFAG auswirkt.

Zur näheren Begründung spricht der Fraktionsvorsitzende Roland Richter.

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