Geschwindigkeitsregulierung im Stadtteil Neunkirchen
Antrag zur Sitzung des Hauptverwaltungs-, Umwelt- und Energiewendeausschusses
am 25. Juni 2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Hofackerstraße in Neunkirchen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit teilweise auf 30 km/h beschränkt (aus Richtung Brandweiher nach Neunkirchen einfahrend), teilweise sind 50 km/h erlaubt. Letzteres ist praktisch kaum möglich und einer sicheren Verkehrsführung zuwiderlaufend.
Begründung:
a. An der Kreuzung – Latscher- / Kirchäckerstraße gilt rechts vor links
b. Topographisch bedingt haben Autofahrer eine schlechte Einsicht auf den Kreuzungsbereich Latscher- /Kirchäckerstraße
c. Enge Fahrbahn und viele parkende Fahrzeuge an mehreren Stellen entlang des Straßenverlaufs
d. Fehlender, bzw. schmaler Gehsteig an mehreren Stellen entlang des Straßenverlaufs
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt daher,
die Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Hofackerstraße auf 30 km/h auszudehnen.
Außerdem bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob an anderen Stellen, insbesondere an allen übrigen Hauptstraßen (Bgm.-Bärnklau-Straße, Neunkirchener Straße, Wiesendorfer Straße und Latscher Straße) in Neunkirchen die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden kann.
Zur weiteren Begründung spricht Stadträtin Gabriele Laurich.