Änderung der Sportförderrichtlinien

Antrag zur Sitzung des Sportbeirates am 09.02.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Bekanntmachung vom 5.12.2022 wurden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) geändert.
In der Förderrichtlinie werden die Vereinspauschale, die Förderung von Verbänden und Dachorganisationen, die Förderung des Sportstättenbaus der Vereine sowie die Förderung von Trainingsstätten für den Nachwuchsleistungssport sowie die Förderung von Sportgroßveranstaltungen unterschieden.
Laut Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration soll eine „zielorientierte Budgetförderung“ die bisherige, mit einigem Verwaltungsaufwand verbundene Einzelfallförderung, ablösen.

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt daher folgendes:
Die Verwaltung möge die seit dem 1.1.2023 geltenden Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern, die Änderungen zur bisherigen Förderrichtlinie und vor allem die sich daraus ergebenden Änderungen für die Weidener Sportvereine im Antragsverfahren darlegen.

Zur näheren Begründung spricht Stadtrat Dr. Matthias Loew.